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Kapitel 22 — GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG | TariffCodex
Abschnitt IV — Waren der Lebensmittelindustrie
Kapitel 22 — GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
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Kapitel 22
Positionen in Kapitel 22
2201
Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee
2202
Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position|2009
2203
Bier aus Malz
2204
Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position|2009
2205
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
2206
Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2207
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80|%|vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
2208
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80|%|vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
2209
Speiseessig
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