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Kapitel 52 — BAUMWOLLE | TariffCodex
Abschnitt XI — Spinnstoffe und Waren daraus
Kapitel 52 — BAUMWOLLE
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Zolltarif
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Kapitel 52
Positionen in Kapitel 52
5201
Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt
5202
Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
5203
Baumwolle, kardiert oder gekämmt
5204
Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5205
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5206
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5207
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5208
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
5209
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g
5210
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
5211
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g
5212
Andere Gewebe aus Baumwolle
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