Der TARIC-Code 2009315910 umfasst Pulverisierte Frucht- und Gemüsesäfte, die unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten. Importeuren dient dieser Code zur korrekten Zolltarifierung und Verzollung dieser speziellen Produktform, insbesondere bei der Einfuhr in die Europäische Union. Er ist relevant für Hersteller, Händler und Importeure, die solche Pulverprodukte in den Handel bringen möchten.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie pulverisierte Frucht- oder Gemüsesäfte ohne Alkohol und unvergoren in die EU einführen oder ausführen, um die korrekte zollrechtliche Einstufung sicherzustellen.
Nein, dieser Code gilt nur für Pulverprodukte, die unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten, unabhängig davon, ob sie Zucker oder andere Süßstoffe enthalten.