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Kapitel 89 — WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN | TariffCodex
Abschnitt XVII — Beförderungsmittel
Kapitel 89 — WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
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Zolltarif
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Kapitel 89
Positionen in Kapitel 89
8901
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
8902
Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen
8903
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
8904
Schlepper und Schubschiffe
8905
Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
8906
Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
8907
Andere schwimmende Vorrichtungen (z.|B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)
8908
Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken
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