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Kapitel 88 — LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON | TariffCodex
Abschnitt XVII — Beförderungsmittel
Kapitel 88 — LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
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Zolltarif
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Kapitel 88
Positionen in Kapitel 88
8801
Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
8802
Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position|8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8803
Teile von Waren der Positionen 8801 oder 8802
8804
Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
8805
Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
8806
Unbemannte Luftfahrzeuge
8807
Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806
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