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Kapitel 56 — WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN | TariffCodex
Abschnitt XI — Spinnstoffe und Waren daraus
Kapitel 56 — WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWAREN
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Kapitel 56
Positionen in Kapitel 56
5601
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5|mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen
5602
Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5603
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
5604
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
5605
Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405|oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen
5606
Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position|5404|oder 5405|(ausgenommen Waren der Position|5605|und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; "Maschengarne"
5607
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
5608
Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
5609
Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position|5404|oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
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