TARIC 8505.11.10.28 — Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden | TariffCodex