TARIC 8505.11.10.20 — Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig, -auch farblich gekennzeichnet, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,  -auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten mit: -einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm, -einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden | TariffCodex