TARIC 2825.90.11.00 — Calciumhydroxid mit einer Reinheit von 98|GHT oder mehr in der Trockensubstanz, in Form von Partikeln, die: -|zu nicht mehr als 1|GHT Abmessungen von mehr als 75|Mikrometer aufweisen und -|zu nicht mehr als 4|GHT Abmessungen von weniger als 1,3|Mikrometer aufweisen | TariffCodex