Der TARIC-Code 2009499300 umfasst unvergorene Frucht- und Gemüsesäfte, die keinen Alkohol enthalten und einen zugesetzten Zuckergehalt von maximal 30 % aufweisen. Importeurinnen und Importeure verwenden diesen Code, um ihre Produkte korrekt zolltariflich zu klassifizieren und die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu erfüllen. Er ist besonders relevant für Hersteller und Händler von Fruchtsäften, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie unvergorene Frucht- oder Gemüsesäfte mit einem Zuckergehalt von bis zu 30 % in die EU einführen oder innerhalb der EU in Verkehr bringen.
Nein, Säfte mit einem Zuckergehalt über 30 % fallen unter einen anderen TARIC-Code und müssen entsprechend klassifiziert werden.