Der TARIC-Code 2009491910 umfasst pulverförmige Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte, die unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten. Importeuren dient dieser Code zur korrekten Zolltarifierung und Verzollung solcher Produkte beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie pulverförmige, unvergorene Frucht-, Nuss- oder Gemüsesäfte ohne Alkoholzusatz importieren oder exportieren, insbesondere wenn diese Produkte keinen Alkohol enthalten und in Pulverform vorliegen.
Ja, dieser Code umfasst auch Frucht- und Gemüsesäfte in Pulverform, die Zucker oder andere Süßstoffe enthalten, solange sie unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten.