Der TARIC-Code 2009391111 umfasst unvergorene Frucht- und Gemüsesäfte, die einen Zuckergehalt von maximal 30 % aufweisen. Importeurinnen und Importeure verwenden diesen Code, um ihre Produkte korrekt zolltariflich zu klassifizieren und die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu erfüllen. Er gilt für Säfte, die ohne Alkoholzusatz hergestellt wurden und entweder mit oder ohne Zuckerzusatz sind.
33.6% + 20.600 EUR DTN
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie unvergorene Frucht- oder Gemüsesäfte mit einem Zuckergehalt von bis zu 30 % importieren oder exportieren, die keinen Alkohol enthalten und keine Gärung aufweisen.
Nein, Produkte mit einem Zuckergehalt über 30 % fallen unter einen anderen TARIC-Code. Für diese Produkte ist eine separate Klassifizierung erforderlich.
Ja, in der Regel benötigen Sie eine Ursprungsbescheinigung und eine Konformitätsbescheinigung, um die Einhaltung der europäischen Vorschriften nachzuweisen. Es ist ratsam, sich vor der Einfuhr bei den Zollbehörden zu informieren.