Der TARIC-Code 2009319110 umfasst pulverförmige Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte, die unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten. Importeur verwenden diesen Code, um die zollrechtliche Einstufung und die entsprechenden Einfuhrbestimmungen für diese Produkte zu bestimmen. Er ist relevant bei der Einfuhr von getrockneten oder in Pulverform verarbeiteten Säften, die in der Lebensmittelindustrie verwendet werden.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie pulverförmige, unvergorene Frucht-, Nuss- oder Gemüsesäfte ohne Alkohol in die EU einführen, insbesondere wenn diese mit Zucker oder Süßstoffen versetzt sind.
Ja, dieser Code umfasst Produkte, die Zucker oder andere Süßstoffe enthalten, solange sie in Pulverform vorliegen und die anderen Kriterien erfüllen.