Der TARIC-Code 2009291910 umfasst pulverförmige Frucht- und Gemüsesäfte, die unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten. Dieser Code wird von Importeuren verwendet, um die zollrechtliche Einstufung und die entsprechenden Zolltarife für diese speziellen Produkte zu bestimmen. Er ist relevant bei der Einfuhr von pulverisierten Säften, die in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie verwendet werden.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie pulverisierte Frucht- oder Gemüsesäfte ohne Alkohol und ohne Gärung in die Europäische Union einführen, um die korrekte zollrechtliche Einstufung sicherzustellen.
Nein, dieser Code gilt nur für pulverförmige Frucht- und Gemüsesäfte, die unfermentiert sind und keinen Alkohol enthalten, unabhängig von Zusatzstoffen wie Zucker oder Süßmitteln.