Der TARIC-Code 2009191911 umfasst pulverförmige Frucht- und Gemüsesäfte, die unvergoren sind und keinen Alkohol enthalten. Importeuren dient dieser Code zur genauen Klassifizierung dieser Produkte bei Zollabfertigungen innerhalb der Europäischen Union. Er ist relevant, wenn Sie beispielsweise Fruchtpulver oder Gemüsepulver importieren, um die korrekte Zolltarifnummer anzugeben.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie pulverförmige Frucht- oder Gemüsesäfte ohne Alkohol und ohne Gärung importieren, insbesondere wenn sie mit Zucker oder Süßstoffen versetzt sind.
Ja, dieser Code umfasst auch pulverförmige Säfte, die mit Zucker oder anderen Süßstoffen versetzt sind, solange sie unvergoren und ohne Alkohol sind.