Der TARIC-Code 2009191100 deckt unvergorene Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte ab, die einen Wert von maximal 30 € pro 100 kg Eigengewicht haben. Importeure verwenden diesen Code, wenn sie solche Produkte in die Europäische Union einführen, um die richtigen Zolltarife und Einfuhrbestimmungen zu erfüllen. Er ist speziell für Säfte ohne Alkoholzusatz und mit einem bestimmten Wertgrenzwert vorgesehen.
33.6% + 20.600 EUR DTN
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie unvergorene Frucht-, Nuss- oder Gemüsesäfte mit einem Wert von höchstens 30 € pro 100 kg in die EU einführen.
Ja, dieser Code umfasst Säfte, die mit Zucker oder anderen Süßungsmitteln versetzt sind, solange sie die genannten Bedingungen erfüllen.