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Kapitel 93 — WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR | TariffCodex
Abschnitt XIX — Waffen und Munition
Kapitel 93 — WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
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Kapitel 93
Positionen in Kapitel 93
9301
Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position|9307
9302
Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position|9303|oder 9304
9303
Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z.|B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)
9304
Andere Waffen (z.|B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position|9307
9305
Teile und Zubehör für Waren der Positionen|9301|bis 9304
9306
Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
9307
Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen
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