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Kapitel 51 — WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR | TariffCodex
Abschnitt XI — Spinnstoffe und Waren daraus
Kapitel 51 — WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
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Kapitel 51
Positionen in Kapitel 51
5101
Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt
5102
Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt
5103
Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
5104
Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren
5105
Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form)
5106
Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5107
Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5108
Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5109
Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5110
Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5111
Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren
5112
Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren
5113
Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar
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