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Position 5511 — Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf | TariffCodex
5511
Position 5511 — Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
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Zolltarif
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Kapitel 55
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5511
Unterpositionen
Code
Bezeichnung
Zollsatz
5511100000
aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr
4%
5511200000
aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85|GHT
4%
5511300000
aus künstlichen Spinnfasern
4%
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