Der TARIC-Code 1211908610 umfasst Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii), die hauptsächlich für die Herstellung von Gewürzen, in der Pharmazie oder für insektizide, fungizide und ähnliche Zwecke verwendet werden. Dieser Code gilt für frische, gekühlte, gefrorene oder getrocknete Curryblätter, auch in geschnittener, gemahlener oder fein zerkleinerter Form. Importierende Unternehmen verwenden diesen Code, um die korrekte Zolltarifierung und Einfuhrabgaben für Curryblätter zu gewährleisten.
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Sie sollten diesen Code verwenden, wenn Sie Curryblätter für den gewerblichen Handel importieren, insbesondere wenn sie für die Herstellung von Gewürzen, pharmazeutischen Produkten oder für insektizide Zwecke bestimmt sind.
Ja, der Code umfasst sowohl frische als auch getrocknete, gefrorene, geschnittene oder gemahlene Curryblätter, solange sie hauptsächlich für die genannten Zwecke verwendet werden.